Gedanken zu Open Data aus Bibliotheken und der Problematik von Non-commercial-Lizenzen

Diese quick&dirty zusammengestellte Übersicht zum Thema Open Linked Data und Bibliotheken diskutiert die Frage von Entscheidungen bzgl. einer etwaigen Lizenz zur Veröffentlichung von Katalogdaten. Gerade die Frage, ob eine kommerzielle Nutzung erlaubt werden soll oder nicht, ist immer wieder diskussionswürdig.

Das HBZ stellt seine Lizenzen komplett in die Public Domain, während die UB Mannheim etwas schwammig formuliert, aber kommerzielle Nutzung zunächst definitiv ausschliesst. Auch der Linked Data Service der Deutschen Nationalbibliothek lässt eine kommerzielle Nutzung nicht [Änderung 30.8.2010:] nur nach Absprache zu.

Die für mich fundierteste Übersicht zum Thema Open Linked Data und Bibliotheken bieten Adrian Pohl und Felix Ostrowski. Sie schreiben in einem der in ihrem Blog verlinkten Texten mit dem Titel „Open Data im hbz-Verbund“ (S. 5-6):

„Sogenannte Non-Commercial-Lizenzen (NC-Lizenzen), die eine kommerzielle Nutzung der freigegebenen Daten oder anderer Inhalte verbieten, sind nicht mit offen im Sinne der Open Definition und sollten aus mindestens zwei Gründen nicht verwendet werden:

  1. Die Unschärfe der Lizenz: Es ist unklar, wann ein Angebot kommerziell ist und wann nicht und welche Art der Nutzung (einzelner Daten, eine Abfrage, ein Link auf die Daten?) verboten ist. Mit einer NC-Lizenz erreicht man im Einzelfall also nicht den beabsichtigten Zweck, Klarheit über Nutzungsbedingungen herzustellen.
  2. Die Inkompatibilität der Lizenz: Non-Commercial-Lizenzen verhindern die Kombination verschieden lizenzierter Inhalte. Zum Beispiel sind Non-Commercial-Lizenzen inkompatibel mit Share-Alike-Lizenzen, weil diese nämlich eine kommerzielle Nutzung erlauben. Das heißt etwa, dass die Wikipedia, deren Inhalte unter einer Share-Alike-Lizenz publiziert sind, mit einer NC-Lizenz versehene Katalogdaten nicht nachnutzen kann.“

Adrian und Felix verweisen hier auch auf den interessanten Aufsatz von Erik Möller: Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen, in: Lutterbeck, Bernd/ Bärwolff, Matthias/ Gehring, Robert A. (Hg.): Open Source Jahrbuch 2006. Zwischen Softwareentwicklung und Gesellschäftsmodell. 2006, S. 271-282.

Möller schlägt folgenden Hinweis bei NC-Lizenzen vor (S. 282, vgl. auch http://freedomdefined.org/Licenses/NC):

„Bitte beachten Sie, dass ein Verbot kommerzieller Nutzung dazu führt, dass Ihr Werk nicht von Online-Communitys genutzt werden kann, die ihre Arbeit unter weniger restriktiven Lizenzen zur Verfügung stellen. Dazu gehören große Wissensgemeinschaften wie die Enzyklopädie Wikipedia, aber auch Open-Source-Distributionen und große Medienarchive. Die Entscheidung für eine solche Lizenz führt auch dazu, dass alle kommerziellen Nutzungsarten ohne Sondererlaubnis jedes beteiligten Urhebers unmöglich werden, unabhängig vom Umfang der Vergütung. Die Option Share Alike reduziert das Risiko kommerzieller Ausbeutung, da Derivate vollständig unter einer freien Lizenz verfügbar gemacht werden müssen. Gleichzeitig erlaubt sie grundsätzlich die kommerzielle Nutzung und führt zu weniger Kompatibilitätsproblemen.“

Offenheit bedeutet bei Adrian und Felix (S. 4):

„Die Kurzform dieser Definition von „offen“ besagt:
‚A piece of knowledge is open if you are free to use, reuse, and redistribute it.‘
Die vollständige Definition spezifiziert die Zugangsbedingungen zu offenem Wissen wie folgt: The work shall be available as a whole and at no more than a reasonable reproduction cost, preferably downloading via the Internet without charge.“

Ich plädiere bei der Veröffentlichung von Katalogdaten für möglichst grosse Offenheit, am besten wie das HBZ als CCzero Lizenz (No rights reserved). Zur Not käme für mich höchstens CC by-sa oder die ähnliche GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) bei bibliografischen Daten in Frage. Aber macht die Attribution bei bibliografischen Daten wirklich Sinn? So gross ist für mich die Schöpfungshöhe des ‚Werkes‘ hier auch nicht, auch wenn vielleicht Sacherschliessungsdaten dranhängen!

Non-commercial Lizenzen verhindern aus meiner Sicht zu viele potentielle Nutzungen. Ich selbst bin zur Zeit nicht kreativ genug, mir vorzustellen, was man mit solchen Open Catalog Data alles machen kann (Letzteres wird natürlich auch von der Form, wie sie angeboten werden, abhängig sein!). Man sollte daher aber nicht schon am Beginn eines Kreativitätsprozesses Einschränkungen lizenzrechtlicher Art einführen.